Pflegestelle werden

Pflegestelle sein, bedeutet aktiven Tierschutz leisten

Da wir als Tierschutzverein Tiereck.at kein herkömmliches Tierheim betreiben, sondern alle unsere Notfellchen bis zur endgültigen Vermittlung auf Pflegestellen unterbringen, sind aktive und verlässliche Menschen ein wesentlicher und wertvoller Teil unseres Vereines.

Sie können sich mit unserer Arbeit identifizieren und haben Lust, vorübergehend ein Tier zu versorgen? Dann freuen wir uns, wenn Sie sich als Pflegestelle bei uns melden!


Ideal ist dies oft für Menschen, die bereits Erfahrung mit Tieren haben, aber aufgrund ihrer derzeitigen beruflichen oder schulischen Situation nicht für lange Zeit ein Tier aufnehmen können, die Vorteile eines tierischen Freundes aber kennen und schätzen und daher sich gerne für diese Arbeit bereit erklären.
Pflegestellen werden als vollwertige aktive Mitglieder unseres Vereins geführt und haben daher auch alle diesbezüglichen Rechte laut unseren Statuten.
Pflegestellen müssen sich mit unseren Pflegerichtlinien einverstanden erklären. Diese beruhen auf dem geltenden Tierschutzgesetz und fordern neben der artgerechten Haltung des Tieres die verreinsmäßig festgeschrieben Versorgungs- und Vermittlungsabläufe und klären Grundsätzliches.

Der liebevolle Umgang mit den Schützligen sowie Familienanschluss werden vorausgesetzt.

Wie werde ich Pflegestelle?

& Auszug aus den Pflegerichtlinien

  • Als Pflegestelle kann man sich über unser Formular als aktives Mitglied bewerben.
  • Danach wird ein Termin vereinbart, um sich kennenzulernen und die räumliche und familiäre Situation zu überprüfen.
  • Als Pflegestellen eignen sich Wohnungs- und Hausbesitzer wie Bauernhöfe gleichermaßen.
  • Anfallende Tierarztkosten werden vom Verein übernommen.
  • Futterkosten und sonstiges wie Katzenstreu etc. sind selbst zu tragen, können im strengsten Fall (wie z.B. bei Inpflegenahme von mehreren Tieren gleichzeitig) aber auch übernommen werden – vor allem wenn Futterspenden einlangen.
  • Sollten im Haushalt bereits Tiere leben, ist die Quarantänezeit des übernommen Tieres, genauso wie die Schutzimpfungen der vorhandenen Tiere strengstens einzuhalten.
  • Bei auffälligen Verhalten ist das Tier unverzüglich zum Tierarzt zu bringen.
  • Die Pflegestelle ist während dieser Zeit Halter des Tieres im Sinne von § 1320 ABGB.
  • Die Pflegestelle erklärt sich gegenüber Interessenten, die dem Tier einen Lebensplatz geben würden, bereit, Auskunft über Verhalten, Alter etc. zu erteilen und das Tier bei einem Besuch auch kennenzulernen.
  • Eine endgültige Vermittlung erfolgt nach den Kriterien des Vereins - nur mit Schutzvertrag und nach Zustimmung der Vereinsleitung.
  • Auf Wunsch der Pflegestelle kann auch eine zeitlich begrenzte Unterbringung festgelegt werden, so dass niemand Angst haben braucht, dass das Tier auf der jeweiligen Pflegestelle verbleibt.