Kastration-(ist)-pflicht!
Das Kastrieren von Katzen und Katern ist laut Gesetz verpflichtend und zwar für alle Tierhalter!
Ausgenommen sind lediglich Katzen, die zur kontrollierten Zucht verwendet werden - (Achtung: Meldung erforderlich)!
Auch Bauernhöfe sind davon nicht ausgenommen (!),
was man fälschlicherweise aus dem Tierschutzgesetz lesen könnte, da der Original-Gesetzestext wie folgt lautet:
„Werden Katzen mit regelmäßigen Zugang ins Freie gehalten,
so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.“
Seit März 2009 gibt es zur Definition „bäuerliche Haltung“ jedoch eine Stellungnahme des Bundesministeriums, die mit dem Irrtum aufräumt:
„Ausgenommen von der Kastrationspflicht („bäuerliche Haltung“) sind lediglich Tiere, die vielleicht zwar regelmäßig auf einem bäuerlichen Hof mitgeführt werden, aber ansonsten verwildert sind und als Streunertiere leben.“
Bauern müssen demnach IHRE eignen Katzen/Kater sehr wohl auch kastrieren lassen – für diese gelten die selben Mindestanforderungen – auch im Bezug auf die übrige Haltung, wie für Katzen von Privatpersonen!
Das Tierschutzgesetz verbietet außerdem, Tiere zu töten (§ 6 Abs. 1 TSchG, BGBl. 1 Nr. 118/2004 i.d.g.F.)
Bei Verstößen muss man mit Geldstrafen bis zu mehreren tausend Euro rechnen bzw. bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht drohen ebenfalls Strafen bis zu € 3.750,---.
D.h. also, wenn man Zivilcourage beweist und ein Augenmerk auf die Einhaltung der Kastrationspflicht legt,
hat man das Gesetz (und natürlich auch uns) auf seiner Seite – daher würde sich folgende Vorgehensweise empfehlen:
- Den Tierhalter über das Gesetz informieren (viell. weiß dieser ja gar nicht so genau darüber Bescheid …) und ihn bitten, dem so bald wie möglich nachzukommen.
- Zeigt sich dieser nicht einsichtig, kann man ruhig anmerken, dass das Gesetz hierfür auch Geldstrafen vorsieht ...
- Und wenn alles nicht hilft, darf man das „Gesetz auch anwenden“ und eine diesbezügliche Meldung z.B. an den Amtstierarzt machen.



